Steuererklärung ausfüllen lassen von unseren Steuerexperten in Luzern
Wenn Sie auf der Suche nach einer guten Steuerberatung in Luzern sind, unterstützen wir Sie beim korrekten Ausfüllen der Steuererklärung und prüfen mögliche Steueroptimierungen. Zu unseren Kunden zählen Privatpersonen, Expats, selbständige Einzelfirmen, GmbHs, Startups und AGs. Beratungen sind auf Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch möglich.
Die ersten 30 Minuten des Beratungsgesprächs sind kostenlos, damit wir eine Standortbestimmung machen können. Rufen Sie uns unter 041 560 09 12 an oder senden Sie uns eine kostenlose und unverbindliche Anfrage.
Steuererklärung ab CHF 50.–
- Günstig und professionell die Steuererklärung ausfüllen lassen
- Mögliche Steuerabzüge und Optimierungspotenzial prüfen
- Steuererklärung von erfahrenen Steuerexperten bearbeiten lassen
- Auf Wunsch Abholung der Unterlagen nach Absprache
Richtpreise: einfache Steuererklärung für Privatperson oder Ehepaar CHF 50.– bis 300.–; komplexere Steuererklärung mit Wertschriften, Hypothek oder Immobilien CHF 300.– bis 1'000.–; Steuererklärung für GmbH oder AG ab CHF 800.–; Selbständigerwerbende mit bestehendem Jahresabschluss ca. CHF 500.– bis 800.–; Steueroptimierungsberatung ca. CHF 150.– bis 300.– pro Stunde.
Falls Sie Hilfe bei einer Fristverlängerung benötigen, unterstützen wir Sie ebenfalls.
Neuer Wohnort im Kanton Luzern – wo wird die Steuererklärung eingereicht?
Bei einem Zuzug ist für die ordentliche Steuerpflicht grundsätzlich der Wohnsitz am Ende der Steuerperiode relevant. Wer beispielsweise während des Jahres aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland nach Luzern zieht und am 31. Dezember hier steuerpflichtig ist, reicht die Steuererklärung für den Kanton Luzern ein. Bei besonderen Konstellationen prüfen wir die Situation individuell.
Heirat, Ausbildung und Weiterbildung
Bei einer Heirat ist der Zivilstand am Ende der Steuerperiode für die gemeinsame Besteuerung relevant. Einkommen und Abzüge beider Ehepartner werden in der gemeinsamen Steuererklärung deklariert.
Bei Aus- und Weiterbildungskosten kommt es auf die steuerliche Einordnung und die persönliche Situation an. Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten können unter den gesetzlichen Voraussetzungen abzugsfähig sein. Wir prüfen mit Ihnen, welche Belege und Abzüge in Ihrem Fall berücksichtigt werden können.
Checkliste Steuererklärung Luzern
- Geburtsdatum und AHV-Nummer
- Zivilstand und Konfession
- Beruf, Arbeitgeber und Beschäftigungsgrad
- Angaben zu selbständiger Erwerbstätigkeit oder Firmenbeteiligungen
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Name, Vorname und Geburtsjahr
- Schule, Ausbildung oder Lehrbetrieb
- Einkommen, Renten oder Stipendien
- Wohnsituation und Unterstützungsbeiträge
- Kopie der letzten Steuererklärung und Veranlagungsverfügung
- Wohnsitz am 01.01. und 31.12.
- Datum bei Heirat, Trennung oder Scheidung
- Erbschaften, Schenkungen oder Vorempfänge
- Sämtliche Lohnausweise aus Haupt- und Nebenerwerb
- Jahresabschluss bei selbständiger Erwerbstätigkeit
- AHV-, IV-, Pensionskassen- und übrige Renten
- Taggelder aus Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder EO
- Kinder- und Familienzulagen
- Unterhaltsleistungen, Kapitalabfindungen und weitere Einkommen
- Adresse, Parzelle bzw. STWEG-Nr. und Baujahr
- Schätzungen, Mieteinnahmen und Wohnrechte
- Belege über Unterhaltskosten
- Angaben zu vermieteten Ferienwohnungen
- Saldo per 31.12. und Bruttozins sämtlicher Bankkonten
- Neu eröffnete oder saldierte Konten
- Aktien, Obligationen, Fonds und weitere Wertschriften
- Darlehens- und Kontokorrentguthaben
- Fahrtkosten und auswärtige Verpflegung
- Wochenaufenthalt sowie berufsorientierte Aus-/Weiterbildung
- Hypotheken, Kredite und Darlehen per 31.12.
- Bezahlte Schuldzinsen
- Krankenkassen- und Unfallversicherungsprämien
- Lebensversicherungen / Rückkaufswerte
- Hohe selbst bezahlte Arzt-, Zahnarzt-, Spital-, Pflege- oder Spitexkosten
- Unterhaltsbeiträge
- Beiträge an Säule 2 und Säule 3a
- Weitere abzugsfähige Belege
Ihre Treuhänder in Luzern – Treuhandbüro Luzern
Eine Treuhandfirma übernimmt neben Steuerberatungen zahlreiche weitere Aufgaben. Je nach Bedarf unterstützen wir Privatpersonen und Unternehmen punktuell oder dauerhaft.
- Verwaltung und Domizilierung von Gesellschaften
- Allgemeine Sekretariatsaufgaben
- Verwaltungsrats- und Geschäftsführungsmandate
- Finanz- und Liquiditätsplanung
- Analysen, Controlling, Budgets und Planrechnungen
- Betriebs- und Finanzbuchhaltung
- Buchhaltung für KMU
- Lohnbuchhaltung und Lohnabrechnungen
- Lohnausweise und Sozialversicherungsdeklarationen
- Quellensteuerabrechnungen
- Arbeitsverträge und Personaladministration
- AHV-Revisionen
- Spesenreglemente und Unfallmeldungen
- Berufliche Vorsorge und Grenzgänger
- Anmeldungen bei AHV, KTG und UVG
- Überstunden- und Ferienadministration
- Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
- MWST-Abrechnung
- Zahlungsverkehr und Mahnwesen
- Zwischenabschlüsse
- Jahresabschluss und Steuererklärung
- Wirtschaftsprüfung / Revision
- Erbschaften und Nachlassadministration
- Willensvollstreckung