Steuerberater Gunzwil

Steuerberater Gunzwil
Steuerberater Gunzwil

Telefonnummer 041 560 09 12

 

Wenn sie auf der Suche nach einer guten Steuerberatung in Gunzwil sind, dann sind sie bei uns genau richtig. Unseren Steuerexperten ist es wichtig, dass sie von unserer Firma die Steuererklärung richtig ausfüllen lassen und wir ihnen Steueroptimierungsvorschläge machen können. Wir sind eine professionelle Firma in Luzern.

 

Zu unseren Kunden zählen Privatpersonen oder Expats und selbständige Einzelfirmen, GmbH's, Startups und AG's. Gerne beraten wir sie in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch.  

Die ersten 30 Minuten vom Beratungsgespräch sind kostenlos, damit wir eine Standortbestimmung machen können.

✓ Günstig und professionell die Steuererklärung ausfüllen lassen

 Mehrere 100 CHF Steuern im Jahr sparen

✓ Steuern von Steuerexperten ausfüllen lassen

 Keine Zeit? Wir holen kostenlos die Steuererklärung bei Ihnen ab

Jetzt kostenlos & unverbindlich ein Angebot erhalten

 

Rufen sie uns auf der Telefonnummer 041 560 09 12 an oder füllen sie kostenlos & unverbindlich das Formular aus. Gerne holen wir die Steuererklärung kostenlos bei Ihnen zu Hause oder im Büro ab und bringen die Steuererklärung ausgefüllt zurück.

Steuererklärung ausfüllen lassen von unseren Steuerexperten in Gunzwil

Die Steuererklärung ausfüllen lassen und einiges an Steuern sparen. Unsere Steuerexperten verrechnen nach Stundenaufwand. Bei einfachen Steuerberatung wird ein niedrieger Stundenpreis von CHF 100.- bis CHF 150.- angesetzt und für eine komplexere Steuerberautng ein höherer Stundenansatz von CHF 160.- bis CHF 300.-.

 

Preise Steuererklärung ausfüllen lassen Gunzwil:

 

Einfache Steuererklärung ausfüllen lassen von einer Privatperson oder EhepaarCHF 50.- bis 300.-

 

Komplexere Steuererklärung ausfüllen lassen (Wertschriften, Hypothek, Immobilien etc.)

von einer Privatperson oder Eherpaar: CHF 300.- bis 1'000.-

 

Steuererklärung ausfüllen lassen für eine GmbH oder AG: ab CHF 800.-

 

Steuererklärung ausfüllen lassen für eine selbständig erwerbende Person mit

bereits einem Jahresabschluss: CHF 500 bis CHF 800.-

 

Steuerberatung für eine Steueroptimierung: ab CHF 150.- bis 300.- pro Stunde

BIS WANN DIE STEUERERKLÄRUNG AUSFÜLLEN LASSEN?

Die Steuerverwaltung Luzern verschickt jedes Jahr ca. mitte Januar die Steuererklärung an die Privatpersonen in Luzern, damit die Steuererklärung fristgerecht wieder an die Steuerverwaltung geschickt werden kann. Bis zum 31.03. sollten sie die Steuererklärung ausfüllen lassen und an die Steuerverwaltung senden! Wenn sie keine Zeit haben die Unterlagen zusammen zu suchen und die Steuererklärung bis zur Frist einzureichen, dann können sie eine Fristverlängerung beantragen. Die erste Fristverlängerung bis zum 31.08 ist kostenlos und kann mit der Fristverlängerungskarte oder einem kurzen Brief an die Steuerverwaltung beantragt werden. Wer eine weitere Fristverlängerung bis zum 31.12. benötigt der muss eine Gebühr von CHF 40.- bezahlen und einen guten Grund angeben, damit die Fristverlängerung gewährt wird. Wer die Steuererklärung gar nicht abgibt der wird von der Steuerverwaltung eingeschätzt und erhält eine Busse von CHF 100.- bis 500.-. Sollten sie Hilfe brauchen bei der Einreichung der Fristverlängerung sind wir ihnen gerne behilflich.

IHR NEUER WOHNORT IST LUZERN - WO MUSS DIE STEUERERKLÄRUNG EINGEREICHT WERDEN?

Wohnen sie neu im Kanton Luzern und wissen nicht wo sie steuerpflichtig sind? Die Antwort ist relativ einfach. Sie sind sind immer im Kanton steuerpflichtig wo sie sich bis zum 31.12. angemeldet haben. Wenn sie zum Beispiel am 31.07 vom Ausland in die Schweiz gezogen sind oder vom Kanton Bern nach Luzern umgezogen sind dann sind sie für das ganze Jahr (01.01 bis 31.12) im  Kanton Luzern steuerpflichtig und müssen nur die Steuererklärung von Luzern ausfüllen.

SIE HABEN GEHEIRATET? WIE MUSS DIE STEUERERKLÄRUNG AUSGEFÜLLT WERDEN

Auch hier gilt das gleiche Prinzip vom Stichtag 31.12. Wichtig für die Steuererklärung ist der Zivilstand am Ende der Steuerperiode bis zum 31.12. Wenn sie zum Beispiel am 31.07. heiraten, dann sind sie für das ganze Steuerjahr als verheirates Paar steuerpflichtig und erhalten von der Steuerverwaltung nur eine Steuererklärung. Dort werden die Einkommen und Abzüge von Mann und Frau deklariert.

WARUM SIND AUSBILDUNGSKOSTEN NICHT ABZUSGFÄHIG UND WEITERBILDUNGSKOSTEN SCHON?

Ausbildungskosten entstehen, um eine Einkommensquelle zu erschliessen (Studiumskosten, Schulausbildung, Lehre etc.) und sind somit nicht abzugsfähig als Lebenshaltungskosten. 

 

Weiterbildungskosten entstehen, um eine Einkommensquelle zu erhalten oder um eine höhere Einkommensquelle zu generieren (Sprachkurse, Computerkurse, Fachausweise die im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit stehen). Diese Kosten gelten als Gewinnungskoten und sind vom steuerbaren Einkommen mit den entsprechenden Belegen absetzbar. 

 

Checkliste Steuererklärung Gunzwil

Persönliche Angaben:

  • Geburtsdatum
  • AHV-Nummer
  • Zivilstand
  • Konfession
  • Beruf
  • Arbeitgeber
  • Beschäftigungsgrad in %
  • Selbständigerwerbend Ja oder Nein
  • Inhaber / Teilhaber der Firma
  • Telefonnummer Privat und Geschäft
  • E-Mail Adresse

Minderjährige Kinder oder in Ausbildung stehende Kinder:

  • Name / Vorname / Geburtsjahr der Kinder
  • Schule oder Lehrfirma
  • Ende der Ausbildung
  • Einkommen im Steuer aus (Erwerb / Stipendien / Renten)
  • Lebt im gleichen Haushalt Ja oder Nein

Unterstützungsbedürftige:

  • Name / Vorname / Geburtsjahr
  • Wohnort und Adresse
  • Unterstützungsbetrag im Steuerjahr
  • Lebt im gleichen Haushalt Ja oder Nein

Allgemein:

  • Kopie der letzten Steuererklärung
  • Kopie der letzten Veranlagungsverfügung
  • Wohnsitz am 01.01. und 31.12
  • Bei Heirat / Trennung / Scheidung: Datum
  • Wertschriften und Guthaben aus Vorempfang, Erbschaft, Schenkung abgetetren oder erhalten

Einkünfte im In- und Ausland:

  • Sämtliche Lohnausweise Haupt- und Nebenerwerb, Situngsgelder, VR-Honorare etc.
  • Bei selbständiger Erwerbstätigkeit: Definitver Jahreschabschluss mit Kontoblätter
  • Bescheinigungen über AHV-, IV, Pensionskassen- und übrigen Renten
  • Abrechnungen über Taggelder aus Unfall und Krankheit, sowie Arbeitslosen- und EO-Entschädigungen
  • Direkt ausbezahlte Kinder- und Familienzulagen
  • Unterhaltsleistungen vom geschiedenen / getrennt lebenden Ehegatten für sich und Kinder
  • Kapitalabfindung
  • Unverteilte Erbschaften
  • Weitere Einkommen

Liegenschaften:

  • Kanton / Gemeinde / Straße mit Nummer / Parzelle oder STWEG-Nr. / Baujahr
  • Im Steuerjahr neu erhaltene Schätzungen
  • Nettomieteinnahmen je Mieter
  • Angaben zu Wohnrechten und übrigen Erträgen
  • Bezahlte Bauchrechtszinsten
  • Rechnungskopien über effektive Unterhaltskosten
  • Vermietung möbilierter Ferienwohnungen

Wertschriften:

  • Saldo per 31.12 und Bruttozins des Steuerjahres sämtlicher Bankkonti (Zinsausweise)
  • Neu eröffnete Konti und saldierte Konti
  • Aktien / Obligationen / Fonds
  • Darlehens- und Kontokorrentguthaben

Berufsauslagen:

  • Fahrtkosten (Abo öffentliches Verkehrsmittel, Fahr- Motorrad, Privatauto km pro Tag)
  • Auswärtige Verpflegung (Anzahl Tage) / Kantine vorhanden?
  • Mehrkosten Wochenaufenthalter
  • Weiterbildungs- und Umschulungskosten

Schulden:

  • Hypotheken, Kredite, Darlehen per 31.12 und bezahlte Zinsen
  • Direkt erhaltene Zinsbeihilfen

Versicherungsprämien:

  • Krankenkassen- und Unfallversicherungsprämien
  • Rückerstattung Krankenkassenprämien
  • Lebensversicherungen Rückkaufswert per 31.12

Krankheitskosten:

  • Rechnungskopien von hohen selbstbezahlen Arzt- und Zahnarztkosten, Spital, Pflegeheim, Spitex abzüglich Rückvergütungen von Krankenkassen

Übrige Abzüge:

  • Unterhaltbeiträge an den getrennt / geschieden lebenden Ehegatten und Kinder
  • Beiträge an die AHV und Unfallversicherung
  • Bescheinigung über Einkaufsjahre an die berufliche Vorsorge Säule 2
  • Bescheinigungen über Beiträge an die Säule 3a

Ihre Treuhänder in Gunzwil - Treuhandbüro Gunzwil

Eine Treuhandfirma und seine Treuhänder machen nicht nur Steuerberatungen, sondern noch viele weitere Dienstleistungen. Ein Treuhandbüro übernimmt folgende Aufgaben:

  • Verwaltung von Gesellschaften
  • Domizilieren von Gesellschaften
  • Hinterlegungsverträge von Aktien
  • Allgemeine Sekretariatsaufgaben
  • Verwaltungsratsmandate
  • Geschäftsführungsmandate
  • Finanzplanungen und Liquiditätsplanungen
  • Analysen und Controlling
  • Budget und Planrechnungen
  • Kennzahlenvergleichen
  • Betriebsbuchhaltungen
  • Buchhaltung für kleine und mittlere Firmen (KMU)
  • Lohnbuchhaltung und Lohnabrechnungen
  • Lohnausweise
  • Sozialversicherungdeklaration
  • Quellensteuerabrechnung
  • Krankheitsfälle
  • Arbeitsverträge
  • Schwangerschaftsurlaub
  • AHV-Revisionen
  • Spesenreglemente
  • Unfallmeldungen
  • Berufliche Vorsorge
  • Grenzgänger
  • Anmeldung AHV
  • Anmeldung KTG
  • Anmeldung UVG
  • Überstunden
  • Ferien
  • Personaladministration
  • Debitorenbuchhaltung
  • Kreditorenbuchhaltung
  • MWST-Abrechnung
  • Zahlungsverkehr und Mahnwesen
  • Zwischenabschlüsse
  • Gesamte Finanzbuchhaltung mit Jahresabschluss und Steuerklärung
  • Wirtschaftprüfung (Revision)
  • Erbschaften, Nachlassverwalter, Willensvollstrecker